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Winterreifenpflicht in Deutschland

Jedes Jahr bei Wintereinbruch erleben wir die gleiche Situation:

Unfälle durch falsche Bereifung!

Liegenbleiber mit Sommerreifen verursachen kilometerlange Staus!

Auf diese Situation hat der Gesetzgeber seit dem 21.12.2005 wie folgt reagiert:

$ 2 Absatz 3a der StVO

 

Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage

 

Dazu wurde der Bußgeldkatalog entsprechend geändert

 

20 € Bußgeld bei ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen

40 € Bußgeld und 1 Punkt im Verkehrszentralregister bei Behinderung des Straßenverkehrs durch ungeeignete Bereifung auf winterlichen Straßen

 

Unsere Empfehlung:

Mit winterlichen Verhältnissen ist ab einer Temperatur von + 7 Grad Celsius zu rechnen. Winterreifen sind so konzipiert, das Sie ab dieser Temperatur auch bei Nässe eine bessere Haftung haben als Sommerreifen.

Daher rechtzeitig umrüsten. Bei uns bekommen Sie immer kurzfristig einen Termin ohne lange Wartezeiten!

 

Übrigens:

 

Im Rahmen des aktuellen Winterreifen-Tests kommt der ADAC zum Schluss: "Wer beim Reifenkauf nur auf Billig setzt, wird vom Ergebnis enttäuscht sein. Besser ist es, Preis und Leistung zu vergleichen".

Beim Reifenkauf sollte immer die Sicherheit an erster Stelle nehmen. Statt zum Billig-Produkt, meist Importe aus Fernost, zu greifen, empfiehlt es sich, die Preise von Qualitätsreifen unter die Lupe zu nehmen. Wer rechtzeitig vergleicht und die Preise für Auswuchten und Montage gleich mit einbezieht, kann sparen und ist trotzdem sicher unterwegs. (ADAC 10/2009) 

 


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