Jedes Jahr bei Wintereinbruch erleben wir die gleiche Situation:
Unfälle durch falsche Bereifung!
Liegenbleiber mit Sommerreifen verursachen
kilometerlange Staus!
Auf diese Situation hat der Gesetzgeber seit dem
21.12.2005 wie folgt reagiert:
$ 2 Absatz 3a der StVO
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die
Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete
Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage
Dazu wurde der Bußgeldkatalog entsprechend geändert
20 € Bußgeld
bei ungeeigneter Bereifung auf winterlichen Straßen
40 € Bußgeld
und 1 Punkt im Verkehrszentralregister bei Behinderung des Straßenverkehrs
durch ungeeignete Bereifung auf winterlichen Straßen
Unsere Empfehlung:
Mit winterlichen Verhältnissen ist ab einer
Temperatur von + 7 Grad Celsius zu rechnen. Winterreifen sind so konzipiert,
das Sie ab dieser Temperatur auch bei Nässe eine bessere Haftung haben als
Sommerreifen.
Daher rechtzeitig umrüsten. Bei uns bekommen Sie
immer kurzfristig einen Termin ohne lange Wartezeiten!
Übrigens:
Im Rahmen des aktuellen Winterreifen-Tests kommt der ADAC zum Schluss: "Wer beim Reifenkauf nur auf Billig setzt, wird vom Ergebnis enttäuscht sein. Besser ist es, Preis und Leistung zu vergleichen".
Beim Reifenkauf sollte immer die Sicherheit an erster Stelle nehmen. Statt zum Billig-Produkt, meist Importe aus Fernost, zu greifen, empfiehlt es sich, die Preise von Qualitätsreifen unter die Lupe zu nehmen. Wer rechtzeitig vergleicht und die Preise für Auswuchten und Montage gleich mit einbezieht, kann sparen und ist trotzdem sicher unterwegs. (ADAC 10/2009)