ALLES EXPORTIEREN – ALLES KEIN PROBLEM

Sie wollen das gekaufte Fahrzeug exportieren. Hier erhalten Sie die EU-Checkliste für die notwendigen Papiere. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Ausfuhrformalitäten.

Das deutsche Finanzamt verlangt bei Exporten in EU-Mitgliedstaaten (Nettoverkäufe) folgende Unterlagen:

  1. Vollständige und exakte Firmenanschrift, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse, falls vorhanden Internetadresse, Angabe der Branche, z.B. dokumentierbar über Firmenpapier des Käufers.
  2. Umsatzsteuer-Ident-Nummer.
  3. Handelsregisterauszug, Gewerbe- oder anderen amtlichen Firmennachweis (z.B. durch Handelskammer) in Kopie.
  4. Passkopie des Firmeninhabers, bzw. Geschäftsführers und
  5. Falls er die Abholung nicht persönlich vornimmt, eine von ihm unterzeichnete Vollmacht im Original, möglichst mit Firmenstempel, für den abholenden Fahrer, der sich ebenfalls ausweisen muß.
  6. Gelangensbescheinigung nach Heimkehr.

Auf dem Firmenpapier des Käufers ist zu vermerken:
Bestellung des Fahrzeuges, Termin für die Abholung, Art des Transportes und Art der Bezahlung.

Können uns keine Dokumente überlassen werden, aus denen die Unternehmer- eigenschaft und die Vertretungsbefugnis eindeutig hervorgehen, erheben wir eine Kaution in Höhe der in Deutschland anfallenden Umsatzsteuer. Der Kautionsbetrag wird erstattet, sobald Sie uns die vorgenannten Unterlagen vorlegen.

Sie erhalten bei uns Kurzzeit-Kennzeichen zur Überfahrt in das Heimatland. 
Kosten € 180,- . Sprechen Sie uns an.

Bei Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten gelten die entsprechenden Zollbestimmungen.
Wir benötigen zur Abwicklung eines Kaufes einen gültigen Reisepass und den Bruttoverkaufspreis. Wir erstellen die entsprechenden Ausfuhrpapiere mit Ausfuhrkennzeichen. Kosten € 250,-. Sprechen Sie uns an.

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