ALLES UVV GEPRÜFT – ALLES PFLICHT

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70, bisherige Berufsgenossenschaft BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld und die Verweigerung der Versicherungsleistung.

Unser Tipp:
Sollte für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug ein Routinebesuch zum Reifenwechsel, zur Inspektion oder TÜV anstehen, nutzen Sie den Termin gleich mit für die UVV Prüfung.

  1. Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit (Verkehrssicherheit plus Arbeitssicherheit)  durch uns als autorisierter Fachbetrieb.
  2. Prüfung mindestens einmal pro Jahr nachgewiesen durch Prüfbescheinigung und Prüfplakette.
  3. Der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren.

Wenn Sie noch weitere Fragen zur UVV-Prüfung haben, rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei.

NORDERSTEDT 
Telefon (040) 524 12 90

BÖRNSEN 
Telefon (040) 720 21 98

AKTUELLES: TÜV

Wir sind offizieller TÜV-Prüf- standort, TÜV/AU täglich.

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