ALLES UVV GEPRÜFT – ALLES PFLICHT
UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV Vorschrift 70, bisherige Berufsgenossenschaft BGV D 29), Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld und die Verweigerung der Versicherungsleistung.
Unser Tipp:
Sollte für Ihr gewerblich genutztes Fahrzeug ein Routinebesuch zum Reifenwechsel, zur Inspektion oder TÜV anstehen, nutzen Sie den Termin gleich mit für die UVV Prüfung.
- Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit (Verkehrssicherheit plus Arbeitssicherheit) durch uns als autorisierter Fachbetrieb.
- Prüfung mindestens einmal pro Jahr nachgewiesen durch Prüfbescheinigung und Prüfplakette.
- Der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung vom Verantwortlichen aufzubewahren.
Wenn Sie noch weitere Fragen zur UVV-Prüfung haben, rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei.
AKTUELLES: TÜV
Wir sind offizieller TÜV-Prüf- standort, TÜV/AU täglich.
